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bwl_recht_politik:fopo_u_recht:gesetze_u_urteile:dt_rechnormen:holzeinschlagsbeschraenkung [2021/06/17 11:27] sboelsing |
bwl_recht_politik:fopo_u_recht:gesetze_u_urteile:dt_rechnormen:holzeinschlagsbeschraenkung [2021/07/30 09:53] (aktuell) sboelsing |
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Am 14.06.2021 hat das Bundeslandwirtschaftsministerium die Verordnung für Betriebe des Kleinprivatwaldes konkretisiert: | Am 14.06.2021 hat das Bundeslandwirtschaftsministerium die Verordnung für Betriebe des Kleinprivatwaldes konkretisiert: | ||
- | ===== Quellen: ===== | + | === Problematik bei der Abgabe der Voranmeldung (ESt 34b-Mitteilung) und der Abschlussmeldung (ESt 34b-Nachweis) [2] === |
- | [1] BML 2021: {{: | + | Im Zeitraum der Einschlagsbeschränkung gilt für jegliche Kalamitätsnutzung einheitlich der Steuersatz von einem Viertel des durchschnittlichen Steuersatzes (§ 34b Absatz 3 Nummer 2 EStG). Dies gilt auch |
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+ | * für Kalamitätsnutzungen, | ||
+ | * wenn die Kalamitätsnutzung auf Schadensereignisse aus Vorjahren zurückzuführen ist, in denen keine Einschlagsbeschränkung bestanden hat. Der Zeitpunkt der Kalamitätsnutzung bestimmt sich dabei anhand der Trennung des Holzes vom Grund und Boden. Entsprechendes gilt, wenn Holz auf dem Stamm verkauft wird. Hier ist der Zeitpunkt der Aufarbeitung maßgebend, der auf der Abschlussmeldung (ESt 34b-Nachweis) dokumentiert ist. | ||
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+ | Für Steuerpflichtige mit einem vom Forstwirtschaftsjahr 2020/21 abweichendem Wirtschaftsjahr (z. B. Landwirtschaftsjahr oder Kalenderjahr) ist für die Höhe der Tarifvergünstigung maßgebend, ob die Zuordnung der betroffenen Kalamitätsnutzung innerhalb oder außerhalb des Zeitraums der Einschlagsbeschränkung (FWJ 2020/21) zu erfolgen hat. In der Abschlussmeldung (ESt 34b-Nachweis) ist eine detaillierte Aufgliederung der Kalamitätsnutzungen erforderlich. | ||
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+ | Beispielsfall Forstbetrieb mit Wirtschaftsjahr 1. Juli 2020 - 30. Juni 2021: | ||
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+ | * Kalamität (Borkenkäfer) geschätzt 500 m³ im Juli 2020, gemeldet mit Voranmeldung (ESt 34b-Mitteilung) vom Juli 2020 | ||
+ | * Aufarbeitung August bis Oktober, insgesamt 535 m³ aufgeführt in Abschlussmeldung (ESt 34b-Nachweis) vom Oktober 2020 mit Aufgliederung nach Zeitpunkt der Aufarbeitung: | ||
+ | * August/ | ||
+ | * Oktober 2020: 220 m³ (" | ||
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+ | ===== Quellen und weiterführende Literatur: ===== | ||
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+ | [1] BML 2021: {{: | ||
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+ | [2] Landesamt für Steuern Niedersachsen; | ||
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+ | [3] Wiegand, Stefan 2021: {{: | ||
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+ | [4] Bundesministerium der Finanzen 2021: {{: | ||