Richtlinie zur Förderung Forstwirtschaftl. Zusammenschlüsse -Waldpflegevertrag, Holzmobilisierung, Mitgliederinfo, Professionalisierung - FP 7501

Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse dienen der Bewirtschaftung von Waldflächen und der Vermarktung der dort anfallenden Holzmengen. Besonders für Privatwaldbesitzer mit kleineren Waldparzellen, stellt diese Bündelung von Erntemaßnahmen mit der dazugehörigen, zentralen Holzvermarktung, eine wichtige Hilfestellung dar. Ohne diese Unterstützung wäre die Bewirtschaftung besagter Flächen und die Erhaltung der Waldfunktionen (Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen) nicht zu gewährleisten. Besonders in Zeiten häufig auftretender Kalamitäten, sind „kleine“ Privatwaldbesitzer mit den Folgen des Klimawandels überfordert. Daher bedürfen forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse nach § 41 Bundeswaldgesetz einer Unterstützung, um diese Strukturhemmnisse zu überwinden.

Formulare und Informationen

Hinter den folgenden Links verbergen sich weitreichende Informationen zum Förderprogramm FP 7501 und die dazugehörigen Formulare zur jeweiligen Vorhabensbeschreibung.

Merkblatt - FP 7501

Förderantrag - FP 7501

Anlage 1A - Vorhaben Waldpflegevertrag - FP 7501

Anlage 1B - Vorhaben Mitgliederinfo - FP 7501

Anlage 1C - Vorhaben Zusammenfassung Holzangebot - FP 7501

Anlage 1D - Vorhaben Professionalisierung - FP 7501

Anlage 1E - Vorhaben Gutachten - FP 7501

Anlage 1F - Zusammenfassung Holzangebot - FP 7501

Anlage 1G - Koordinierung Holzangebot - FP 7501

Zahlungsantrag - FP 7501

De-minimis-Erklärung - FP 7501

De-minimis-Informationsblatt - FP 7501

Richtlinie forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse - FP 7501

Hilfestellungen und Hinweise

Allgemeine Fragen zur Bewältigung von Problemen mit der Beantragung von Fördergeldern für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse beantwortet in Sachsen-Anhalt das Landeszentrum Wald (LZW) in Halberstadt.

Quellen:

[1] https://www.inet17.sachsen-anhalt.de/Profilinet_ST_P/public/Hilfe/Info/infoinvestiv.htm#walabgerufen am 02.12.2020