Kranke Eschen sicher fällen

„Selbst wenn Eschenkronen noch belaubt sind, fallen die oftmals im Wurzelbereich völlig verrotteten Bäume bei geringen Erschütterungen oder Windstößen unversehens um. In der Nähe von diesen Eschen besteht eine permanente Gefahr für alle im Wald Tätigen. Hier sind Waldbesitzer, Revierleiter und die Verantwortlichen der Forstbetriebsgemeinschaften gefordert, durch eine Gefährdungsbeurteilung Arbeitsverfahren festzulegen, die größtmögliche Sicherheit bieten. Die Holzernte darf in diesen Beständen nur von Fachkundigen durch-geführt werden. Maschineneinsatz bzw. die Vollmechanisierung hat nach dem „STOP-Prinzip“ aus dem Arbeitsschutzrecht generell Vorrang. Sind die Bäume aber zu stark für die Maschinen, müssen sie ohne Erschütterung gefällt werden. Bei starken Eschen ist daher die seilwindenunterstützte Fällung die richtige Wahl. Wichtig ist in allen Fällen, dass sich beim Anziehen des Seils keine Personen im Gefahrenbereich des Baumes aufhalten. Hierzu eignet sich die sogenannte Totholzkralle, mit der das Seil am Baum angestellt wird. Beim Anziehen – damit es hält – kann damit der Gefahrenbereich verlassen werden, da hierbei vielfach Äste abfallen oder Baumteile abbrechen können. Voraussetzung für alle Arbeitsweisen ist, dass der Unternehmer eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung erstellt hat, an die sich alle Beteiligten halten. Äste brechen durch Keilen Für Bestände, die nicht mit Maschinen erreicht werden können und in denen daher nicht mit Seilwindenunterstützung gefällt werden kann, bieten sich ferngesteuerte Fällkeile an. Hingegen sind technische Fällkeile mit Schlagschrauberbedienung, an denen man direkt am zu fällenden Baum bleiben muss, hier nicht einzusetzen. Sie können das Risiko erhöhen (Lärm, Aufplatzen des Baumes in unmittelbarer Nähe).

Das macht die Arbeit sicher:

Mögliche Arbeitsweisen nach dem STOP-Prinzip

Bei einer sorgfältigen Gefährdungsbeurteilung verbietet sich auch der Gedanke, in solchen Beständen Brennholzselbstwerber mit der Fällung und Aufarbeitung des Bestandes zu betrauen. Fragen zum Thema beantworten die Präventionsexperten der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (E-Mail: praevention@svlfg.de).“ [1]

Totholzkralle

Quelle:

[1] Klugmann, K. 2019: Der Schein trügt, Veröffentlichung der SVLFG am 08. November 2019, Der Schein trügt.

[2] Fottner, Thomas 2021: Abstand halten - Leben retten: Fällung absterbender Laubbäume, AFZ/Der Wald Nr. 20/2021 S. 42ff.