Waldfreundliche Jagdpachtverträge für genossenschaftliche Jagdbezirke

Der Deutsche Forstwirtschaftrat hat ein Kompendium erstellt, das verschiedene Formulierungshilfen und Bausteine enthält, die Waldbesitzenden und Jagdpächtern im Rahmen gesetzter Spielräume bei der Formulierung von Inhalten der Jagdpachtverträge helfen können. da die Jagdgenossenschaft als Verpächter mit dem Pächter den Vertrag abschließt, sollten die Waldbesitzenden Mitglieder der Jagdgenossenschaft ihre Interessen dem verhandelnden Vorstand deutlich machen, damit dieser im Sinner der Waldbesitzenden verhandelt.

Zum Zwecke des Waldschutzes werden zunächst einige Grundsätze genannt:

Auf die grundsätzlichen Anmerkungen folgen konkret formulierte Bausteine für den Jagdpachtvertrag, die auf die Zusammenarbeit der Vertragspartner, Wildschäden am Wald und die Einflussnahme des Verpächters auf die Bejagung eingehen und deren Inhalte wie folgt aussehen:

„1. Zusammenarbeit der Vertragspartner

2. Wildschäden am Wald

3. Einflussnahme des Verpächters auf die Bejagung

Die genauen Formulierungen des Kompendiums sind in dem folgenden Dokument im Original hinterlegt: Vorschläge zur inhaltlichen Ausgestaltung von Jagdpachtverträgen

Quellen:

[1] Hardt, Ulrich 2020: Wildschäden vermeiden auch ohne Eigenjagdbezirk, Holz-Zentralblatt Nr. 39/2020, S. 710.