Umgang mit Behörden und Verbänden

SVLFG / Berufsgenossenschaft

Die SVLFG ist die bundeseinheitliche Sozialversicherung für die Wirtschaftszweige Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und besteht aus den drei Teilen Krankenkasse, Unfallversicherung (früher Berufsgenossenschaft) und Alterssicherung. In der Unfallversicherung sind alle Waldeigentümer als Unternehmer ab einer Flächengröße von 0,25 ha nach dem Sozialgesetzbuch pflichtversichert. Sie haben Beiträge zu entrichten, wählen die Vertreterversammlung und können ggf. Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen. Waldbesitzer mit einer Fläche unter 0,25 ha können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Aktuell sind dieses ca. 800.000 Personen, wovon ca. 360.000 reine Waldbesitzer sind, d.h. sie besitzen parallel keinen landwirtschaftlichen Betrieb.

In der SVLFG entscheidet die aus 60 ehrenamtlichen Mitgliedern bestehende und von den Mitgliedern im Rahmen der Sozialwahl alle sechs Jahre zu wählende Vertreterversammlung (Aufsichtsrat) über die Satzung, die Finanzierung, die Leistungen und die Zusammensetzung des Vorstands sowie über den Inhalt der Unfallverhütungsvorschriften.

Die Vertreterversammlung setzt sich paritätisch aus Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte zusammen. Der von ihr gewählte 15-köpfige Vorstand besteht ebenfalls paritätisch aus 10 Mitgliedern des Arbeitgeber- und 5 Mitgliedern des Arbeitnehmerbereichs [1].

Quellen:

[1] Deutscher Waldbesitzer 2017: Sonderheft Sozialwahl 2017, 8 Seiten.