Durchforstung und Voranbau

Durchforstung - Eiche

Im Vorfeld der Jungdurchforstung ist die Feinerschließung für eine bodenschonende Holzernte anzulegen. Die Erschließung, welche weiterhin der Orientierung in der Fläche dient, sollte spätestens 3 Jahre vor der ersten Erntemaßnahme, bei einer ungefähren Oberhöhe von 12 Metern, erfolgen.

Die Abstände zwischen den Arbeitsgassen sollte aus Gründen des Bodenschutzes und der Minimierung der Befahrungsintensität, mindestens 20 m von Gassenrand zu Gassenrand betragen.[1]

Sobald die natürliche Astreinigung etwa 25% der standörtlich bedingt, zu erwartenden Endhöhe erreicht hat, können 150 bis 200 Z-Bäume je Hektar ausgewählt und markiert werden. Der Abstand der Z-Bäume zueinander sollte dabei nicht weniger als 7,5 bis 9 m betragen. Bei früh kulminierenden Lichtbaumarten, wie der Eiche, sind die ersten Eingriffe zur Ausformung der Bestandesstruktur besonders wichtig und zu späteren Zeitpunkten nicht mehr in gleichem Umfang leistbar. Daher werden die Z-Bäume mithilfe einer starken Hochdurchforstung gefördert. Die Eingriffe in den Zwischenfeldern beschränken sich auf negative Phänotypen, die das Wachstum und die Qualität besser veranlagter Bäume gefährden bzw. limitieren. Im Gegensatz zur Buche reagierte die Eiche im Alter von 80 Jahren kaum noch auf Kronenfreistellung. Durch die regelmäßige Wiederkehr (mind. 2 Eingriffe im Jahrzehnt) kann die Wahrscheinlichkeit der Wasserreiserbildung reduziert werden, da der Bestand in der Zwischenzeit wieder etwas zuwachsen kann. In der Regel genügen 1 bis 2 Bedränger je Eingriff. Bei der Eiche ist es zudem sehr wichtig in diesem Abschnitt die einwachsenden Baumarten aus der mittleren Bestandesschicht, zur Förderung der Eichenzukunftsbäume zu entnehmen. [1] Die Eiche ist nicht bzw. sehr selten in der Lage einmal etablierte Begleitbaumarten auszudunkeln. Die Z-Bäume sind vor jedem Eingriff erneut auf die Kriterien Vitalität und Qualität eines übernahmefähigen Z-Baumes zu kontrollieren. In Beständen mit geringer Qualität, kann das Kriterium der Verteilung vernachlässigt werden und eine sog. „Notqualifizierung“ vorgenommen werden um die gewünschte astfreie Schaftlänge zu erreichen. Dazu werden vereinzelt grüne (oder trockene) Äste entnommen. [1] Zudem ist die zuvor beschriebene astfreie Schaftlänge auch trotz der Entnahme einzelner Äste nicht überall erreichbar. In diesen Fällen ist es ratsam, diese zu Anforderung in angemessenem Umfang zu reduzieren. Mischbaumarten müssen nicht explizit gefördert werden. Die Eiche lässt aufgrund ihrer lichtdurchlässigen Krone ausreichend Entwicklungsmöglichkeiten.

Die Durchforstungsintervalle verlängern sich zunehmend. Bei abnehmender Eingriffsstärke werden die Kronen der bestätigten Z-Bäume kontinuierlich weitergepflegt. [1] Auch wenn die Kronenexpansion weitgehend abgeschlossen ist, sind Berührungspunkte zweier Kronen auf das Notwendigste zu reduzieren, da hierdurch eine Entwertungsrisiko entsteht. Wenn es windet, dann brechen dort Äste aus der Krone und Eintrittspforten für biotische und abiotische Nutznießer entstehen.

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Schattbaumarten, die in die Eichenkronen einwachsen, sind weiterhin konsequent zu entnehmen. Rechts im Bild ist eine Rotbuche zu sehen, die bereits weit in die Eiche eingewachsen ist. Trotz der Gefahr der Verletzung der Eichenkrone, sollte die Buche auf möglichst schonende Art entnommen werden. Ebenfalls gut zu sehen ist, dass die Buche aufgrund des bestehenden Schirms, sehr gerade gewachsen ist. Die Eiche ist nicht in der Lage ernsthafte Konkurrenz für die Buche auf diesem Sandort darzustellen.

Wenn nicht konsequent zugunsten der Eiche gehandelt wird, dann wird sich dieser Bestand zu einem buchendominierten Waldbild entwickeln.

In diesem Behandlungsabschnitt sollten die Eichen mit Ambitionen zum Wertholz, das Bestandesbild dominieren. Fernab der Wege und im Idealfall gebündelt als kleinere Gruppen (ca. 5 bis 15 Bäume), können in diesem Abschnitt weiterhin bereits zu verbleibende Habitatbäume ausgewiesen werden. Bis zum Erreichen der gewünschten Zielstärke (etwa ab 80 cm), beschränken sich die Eingriffe vorwiegend auf die Entnahme abgängiger Eichen (Sanitärhiebe). Der Erhalt der Eichenkronen ist bis zum Erreichen der Zielstärke prioritär.

[1] Sachsen-Anhalt, Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes. //Merkblatt zur Bewirtschaftung von Eichenbeständen.// Magdeburg: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, 2016.

Merkblatt zur Bewirtschaftung von Eichenbeständen - Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie in Sachsen-Anhalt