Rund um die Jagd

Waldfreundliche Jagdpachtverträge für genossenschaftliche Jagdbezirke

Der Deutsche Forstwirtschaftrat hat ein Kompendium erstellt, das verschiedene Formulierungshilfen und Bausteine enthält, die Waldbesitzenden und Jagdpächtern im Rahmen gesetzter Spielräume bei der Formulierung von Inhalten der Jagdpachtverträge helfen können. da die Jagdgenossenschaft als Verpächter mit dem Pächter den Vertrag abschließt, sollten die Waldbesitzenden Mitglieder der Jagdgenossenschaft ihre Interessen dem verhandelnden Vorstand deutlich machen, damit dieser im Sinner der Waldbesitzenden verhandelt.

Zum Zwecke des Waldschutzes werden zunächst einige Grundsätze genannt:

  • Die Vermeidung von Wildschäden am Wald als Zielsetzung: Dazu sind die forstwirtschaftlichen Ziele der Waldbesitzenden zu definieren und als Vorgabe in die Verhandlungen mitzunehmen.
  • Die Verpachtung an lokal ansässige Pächter statt an ortsfremde Jäger hat in der Vergangenheit oftmals bessere Ergebnisse bei der Berücksichtigung der waldbaulichen Zielsetzungen erbracht. Die Höhe der Jagdpacht sollte eher zweitrangig sein.
  • Der Jagdpachtvertrag sollte die tatsächlichen Einflussmöglichkeiten des Pächters auf die Wildbestände berücksichtigen.
  • Sollte sich aktuell kein Pächter finden, kann die Jagdgenossenschaft die Jagd auch eigenverantwortlich in Eigenbewirtschaftung zumindest zeitweise ausüben.

Auf die grundsätzlichen Anmerkungen folgen konkret formulierte Bausteine für den Jagdpachtvertrag, die auf die Zusammenarbeit der Vertragspartner, Wildschäden am Wald und die Einflussnahme des Verpächters auf die Bejagung eingehen und deren Inhalte wie folgt aussehen:

„1. Zusammenarbeit der Vertragspartner

  • konkrete waldbauliche/betriebliche Zielsetzungen, auch unter Berücksichtigung von Anforderungen einer Zertifizierung (…)
  • Weisergattersystem (…)
  • jährlicher Waldbegang (…)
  • Regelung von Beeinträchtigungen, Haftungsfragen (…)

2. Wildschäden am Wald

  • Übernahme der Wildschäden durch den Pächter (…)
  • Festlegung der hauptbaumarten durch namentliche Auflistung,
  • Vereinbarung des Bewertungsverfahrens für Wildschäden (…)

3. Einflussnahme des Verpächters auf die Bejagung

  • Vereinbarung kurzer Vertragslaufzeiten im Rahmen der gesetzlichen Regelungen (…)
  • Zustimmung zur Erteilung von Jagderlaubnisscheinen (…)
  • Umgang mit Wild in gegatterten Forstkulturen (…)
  • körperlicher Nachweis des erlegten Schalenwildes als Option (…)
  • revierübergreifende Bejagung (…)
  • beiderseitiges Sonderkündigungsrecht bei unbefriedigendem Waldzustand auf der Grundlage des gemeinsamen Waldbegangs, der ausgewerteten Weisergatter, eines vorliegenden Vegetationsgutachtens, oder eines Zertifizierungsaudits (…)“ [1]

Die genauen Formulierungen des Kompendiums sind in dem folgenden Dokument im Original hinterlegt: Vorschläge zur inhaltlichen Ausgestaltung von Jagdpachtverträgen

[1] Hardt, Ulrich 2020: Wildschäden vermeiden auch ohne Eigenjagdbezirk, Holz-Zentralblatt Nr. 39/2020, S. 710.