Forstliche Förderung in Sachsen-Anhalt

Richtlinie zur Förderung Forstwirtschaftl. Zusammenschlüsse -Waldpflegevertrag, Holzmobilisierung, Mitgliederinfo, Professionalisierung - FP 7501

Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse dienen der Bewirtschaftung von Waldflächen und der Vermarktung der dort anfallenden Holzmengen. Besonders für Privatwaldbesitzer mit kleineren Waldparzellen, stellt diese Bündelung von Erntemaßnahmen mit der dazugehörigen, zentralen Holzvermarktung, eine wichtige Hilfestellung dar. Ohne diese Unterstützung wäre die Bewirtschaftung besagter Flächen und die Erhaltung der Waldfunktionen (Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen) nicht zu gewährleisten. Besonders in Zeiten häufig auftretender Kalamitäten, sind „kleine“ Privatwaldbesitzer mit den Folgen des Klimawandels überfordert. Daher bedürfen forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse nach § 41 Bundeswaldgesetz einer Unterstützung, um diese Strukturhemmnisse zu überwinden.

Allgemeine Fragen zur Bewältigung von Problemen mit der Beantragung von Fördergeldern für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse beantwortet in Sachsen-Anhalt das Landeszentrum Wald (LZW) in Halberstadt.