Forstliche Förderung in Sachsen-Anhalt

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Förderprogramm - Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse - FP 7501

Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse dienen der Bewirtschaftung von Waldflächen und der Vermarktung der dort anfallenden Holzmengen. Besonders für Privatwaldbesitzer mit kleineren Waldparzellen, stellt diese Bündelung von Erntemaßnahmen mit der dazugehörigen, zentralen Holzvermarktung, eine wichtige Hilfestellung dar. Ohne diese Unterstützung wäre die Bewirtschaftung besagter Flächen und die Erhaltung der Waldfunktionen (Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen) nicht zu gewährleisten. Besonders in Zeiten häufig auftretender Kalamitäten, sind „kleine“ Privatwaldbesitzer mit den Folgen des Klimawandels überfordert. Daher sind forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse nach § 41 Bundeswaldgesetz förderfähig.