Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

bwl_recht_politik:fopo_u_recht:aktuell:neuausrichtung_forstpolitik [2021/08/18 18:08]
sboelsing angelegt
bwl_recht_politik:fopo_u_recht:aktuell:neuausrichtung_forstpolitik [2021/08/19 08:06] (aktuell)
sboelsing
Zeile 12: Zeile 12:
  
   - Die Direktiven des Bundeskartellamtes zur Entflechtung wettbewerbswidrig vereinheitlichender Landesforstverwaltungen sind zu respektieren. Der hinhaltende Widerstand einiger Bundesländer zur überfälligen Reform ist aufzugeben. Die verfassungswidrige Verknüpfung hoheitlicher mit staatsforstlichen Aufgaben ist durchgängig zu beenden. Das verfassungsrechtliche Gebot kommunaler Selbstverwaltung verbietet staatliche Landesforstpolitik „mit dem goldenen Zügel“.    - Die Direktiven des Bundeskartellamtes zur Entflechtung wettbewerbswidrig vereinheitlichender Landesforstverwaltungen sind zu respektieren. Der hinhaltende Widerstand einiger Bundesländer zur überfälligen Reform ist aufzugeben. Die verfassungswidrige Verknüpfung hoheitlicher mit staatsforstlichen Aufgaben ist durchgängig zu beenden. Das verfassungsrechtliche Gebot kommunaler Selbstverwaltung verbietet staatliche Landesforstpolitik „mit dem goldenen Zügel“. 
-  - Die Befolgung des § 41 Abs. 2 Bundeswaldgesetz ist seitens des Bundes und der Länder zu befolgen. Nach diesem geltenden Paragrafen hat die Ausgestaltung geeigneter forstwirtschaftlicher Rahmenbedingungen Priorität jeglicher Förderpolitik.+  - Der § 41 Abs. 2 Bundeswaldgesetz ist seitens des Bundes und der Länder zu befolgen. Nach diesem geltenden Paragrafen hat die Ausgestaltung geeigneter forstwirtschaftlicher Rahmenbedingungen Priorität jeglicher Förderpolitik.
   - Hierzu gehört nicht zuletzt, das längst wissenschaftlich kritisierte Steuerprivileg des „öffentlichen Waldes“ abzuschaffen, damit Wettbewerbsgleichheit der Waldbesitzarten hergestellt wird. Die Forstwirtschaft ist wegen ihrer vielfältigen außerwirtschaftlichen Wirkungen von kontraproduktiven und konfiskatorischen Steuern und gesetzlichen Abgaben zu entlasten.   - Hierzu gehört nicht zuletzt, das längst wissenschaftlich kritisierte Steuerprivileg des „öffentlichen Waldes“ abzuschaffen, damit Wettbewerbsgleichheit der Waldbesitzarten hergestellt wird. Die Forstwirtschaft ist wegen ihrer vielfältigen außerwirtschaftlichen Wirkungen von kontraproduktiven und konfiskatorischen Steuern und gesetzlichen Abgaben zu entlasten.
   - Die unausgegorene forstinterne Debatte um sogenannte Honorierung der Klimaschutzwirkung des Waldes ist zu beenden. Mit ihr würde eine unübersehbare und endlose Diskussion um weitere behördliche Waldbaurestriktionen und holzwirtschaftliche Einengung losgetreten, die weder dem Klima noch der Forst- und Holzwirtschaft helfen, sondern schaden. Stattdessen sollten die strukturverbessernden Förderinstrumente der Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Hinblick auf die Kalamitätsereignisse sachlich ausgerichtet und ihre Vergabe entbürokratisiert werden.   - Die unausgegorene forstinterne Debatte um sogenannte Honorierung der Klimaschutzwirkung des Waldes ist zu beenden. Mit ihr würde eine unübersehbare und endlose Diskussion um weitere behördliche Waldbaurestriktionen und holzwirtschaftliche Einengung losgetreten, die weder dem Klima noch der Forst- und Holzwirtschaft helfen, sondern schaden. Stattdessen sollten die strukturverbessernden Förderinstrumente der Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Hinblick auf die Kalamitätsereignisse sachlich ausgerichtet und ihre Vergabe entbürokratisiert werden.