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bwl_recht_politik:fopo_u_recht:aktuell:rechte_und_pflichten_des_we:verkehrssicherungspflicht:waldfriedhoefe [2019/11/13 13:54]
sboelsing [Verkehrssicherungspflicht in Urnenwäldern]
bwl_recht_politik:fopo_u_recht:aktuell:rechte_und_pflichten_des_we:verkehrssicherungspflicht:waldfriedhoefe [2020/10/10 01:00] (aktuell)
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   - ob Wurzeln auf den Zugangswegen zu Stolperfallen werden können und    - ob Wurzeln auf den Zugangswegen zu Stolperfallen werden können und 
   - ob die Bestattungsbäume bis zum Ablauf der Ruhezeit nach Beisetzung der letzten Urne unter dem Baum (i.d.R. 20 Jahre) voraussichtlich standsicher sein werden.   - ob die Bestattungsbäume bis zum Ablauf der Ruhezeit nach Beisetzung der letzten Urne unter dem Baum (i.d.R. 20 Jahre) voraussichtlich standsicher sein werden.
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 +Die Kontrolle sollte in jedem Fall dokumentiert werden. Beispiele für Formulare zur Dokumentation finden sich hier [1 S. 79 ff]. Sind Gefahren bei der Kontrolle entdeckt worden, sind diese unverzüglich zu beseitigen.
  
 Es muss sicher gestellt sein, dass bei gefährlichen Wetterlagen wie z.B. bei Sturm, Nassschnee, Eisregen oder Gewitter der Waldfriedhof nicht betreten werden darf. Dazu sind sowohl Hinweisschilder an den Zuwegungen anzubringen als auch entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit dem Betreiber des Urnenwaldes abzuschließen. Es muss sicher gestellt sein, dass bei gefährlichen Wetterlagen wie z.B. bei Sturm, Nassschnee, Eisregen oder Gewitter der Waldfriedhof nicht betreten werden darf. Dazu sind sowohl Hinweisschilder an den Zuwegungen anzubringen als auch entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit dem Betreiber des Urnenwaldes abzuschließen.
  
 Der Waldbesitzer kann die Verkehrssicherungpflicht auf den Betreiber des Wald-Friedhofs übertragen, kann dann aber nicht sicher stellen, dass korrekt kontrolliert wird und im Falle von Gefahren nicht unverhältnismäßige Maßnahmen durchgeführt werden. Der Waldbesitzer kann die Verkehrssicherungpflicht auf den Betreiber des Wald-Friedhofs übertragen, kann dann aber nicht sicher stellen, dass korrekt kontrolliert wird und im Falle von Gefahren nicht unverhältnismäßige Maßnahmen durchgeführt werden.
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 ===== Quellen: ===== ===== Quellen: =====
  
 [1] aid Infodienst (Hrsg.) 2015: Verkehrssicherungspflicht der Waldbesitzer, 2. Auflage, Bonn, 90 S. [1] aid Infodienst (Hrsg.) 2015: Verkehrssicherungspflicht der Waldbesitzer, 2. Auflage, Bonn, 90 S.