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 ====== Verkehrssicherungspflicht und Waldkindergärten ====== ====== Verkehrssicherungspflicht und Waldkindergärten ======
  
-Auf Waldflächen, die von Waldekindergärten genutzt werden, ist der Waldeigentümer von der Verkehrssicherungspflicht frei gestellt:+Auf Waldflächen, die von Waldkindergärten genutzt werden, ist der Waldeigentümer von der Verkehrssicherungspflicht frei gestellt:
  
   - weil die Eltern durch die Betreuung ihrer Kinder in einem Waldkindergarten offensichtlich, aber nicht ausdrücklich (konkludent) die Gefährdung ihrer Kinder durch waldtypische Gefahren in Kauf nehmen.   - weil die Eltern durch die Betreuung ihrer Kinder in einem Waldkindergarten offensichtlich, aber nicht ausdrücklich (konkludent) die Gefährdung ihrer Kinder durch waldtypische Gefahren in Kauf nehmen.
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 [1] aid Infodienst (Hrsg.) 2015: Verkehrssicherungspflicht der Waldbesitzer, 2. Auflage, Bonn, 90 S. [1] aid Infodienst (Hrsg.) 2015: Verkehrssicherungspflicht der Waldbesitzer, 2. Auflage, Bonn, 90 S.
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