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bwl_recht_politik:fopo_u_recht:steuer:steuerrecht_2018 [2019/05/20 11:10]
sboelsing
bwl_recht_politik:fopo_u_recht:steuer:steuerrecht_2018 [2020/10/10 00:59] (aktuell)
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 ====== Besondere steuerliche Regelungen in Wirtschaftsjahr 2018 ====== ====== Besondere steuerliche Regelungen in Wirtschaftsjahr 2018 ======
  
-%%Für die Bemessung der Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen in 2018 ist ein Erlass auf Bundesebene in Kraft getreten, der die entsprechenden Ländererlasser ersetzt. Der Erlass "Tarifvergünstigung für Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen in der Forstwirtschaft gemäß § 34b EStG- Sachliche Billigkeitsmaßnahmen aufgrund der besonderen Forstschäden des Jahres 2018 " ist unten als PDF angefügt. %%+%%Für die Bemessung der Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen in 2018 ist ein Erlass auf Bundesebene in Kraft getreten, der die entsprechenden Ländererlasse ersetzt. Der Erlass "Tarifvergünstigung für Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen in der Forstwirtschaft gemäß § 34b EStG- Sachliche Billigkeitsmaßnahmen aufgrund der besonderen Forstschäden des Jahres 2018 " ist unten als PDF angefügt. %% 
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 +{{ :bwl_recht_politik:fopo_u_recht:steuer:steuererlass_2018.png?600 |Steuererlass 2018}}
  
 === 1. Steuersatz: === === 1. Steuersatz: ===
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 Grundsätzlich ist das Kalamitäts-Meldeverfahren vom Zeitpunkt des Holzverkaufs und dem möglichen Gewinn getrennt. Ist die oben beschriebene Kalamität gemeldet (bis 31.03.2019) und anerkannt, kann Kalamitätsholz zu einem frei wählbaren Zeitpunkt vermarktet werden. Auch in den Folgejahren nach 2018 wird der 1/4 Steuersatz auf die für 2018 angemeldete Kalamitätsmenge angewendet. Grundsätzlich ist das Kalamitäts-Meldeverfahren vom Zeitpunkt des Holzverkaufs und dem möglichen Gewinn getrennt. Ist die oben beschriebene Kalamität gemeldet (bis 31.03.2019) und anerkannt, kann Kalamitätsholz zu einem frei wählbaren Zeitpunkt vermarktet werden. Auch in den Folgejahren nach 2018 wird der 1/4 Steuersatz auf die für 2018 angemeldete Kalamitätsmenge angewendet.
  
-===  4. Bsp: Voraussetzung für die Gewährung des Steuersatzes von einem Viertel des durchschnittlichen Steuersatzes ===+=== 4. Bsp: Voraussetzung für die Gewährung des Steuersatzes von einem Viertel des durchschnittlichen Steuersatzes ===
  
 1.) Nutzungssatz 1.000 fm und 2.500 fm Kalamität -> Voraussetzung erfüllt 1.) Nutzungssatz 1.000 fm und 2.500 fm Kalamität -> Voraussetzung erfüllt
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 4) Forstbetrieb von 44 ha und 500 fm Kalamität -> pauschaler Nutzungssatz (44 ha * 5 fm/ha = 220 fm) -> Voraussetzung erfüllt 4) Forstbetrieb von 44 ha und 500 fm Kalamität -> pauschaler Nutzungssatz (44 ha * 5 fm/ha = 220 fm) -> Voraussetzung erfüllt
  
-%%Wichtig: Generell wird darauf hingewiesen, dass Kalamitäten unverzüglich gemeldet werden solltenunabhängig vom vorliegenden Erlass.%%+%%Wichtig: Generell wird darauf hingewiesen, dass Kalamitäten unverzüglich gemeldet werden solltenunabhängig vom vorliegenden Erlass.%% 
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 +{{:bwl_recht_politik:fopo_u_recht:steuer:steuererlass_zu_kalamitaetsnutzungen_2018.pdf|Steuererlass zur Kalamitätsnutzung 2018}}