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bwl_recht_politik:fopo_u_recht:steuer:steuerrecht_2018 [2019/07/17 13:30] sboelsing |
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%%Für die Bemessung der Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen in 2018 ist ein Erlass auf Bundesebene in Kraft getreten, der die entsprechenden Ländererlasse ersetzt. Der Erlass " | %%Für die Bemessung der Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen in 2018 ist ein Erlass auf Bundesebene in Kraft getreten, der die entsprechenden Ländererlasse ersetzt. Der Erlass " | ||
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4) Forstbetrieb von 44 ha und 500 fm Kalamität -> pauschaler Nutzungssatz (44 ha * 5 fm/ha = 220 fm) -> Voraussetzung erfüllt | 4) Forstbetrieb von 44 ha und 500 fm Kalamität -> pauschaler Nutzungssatz (44 ha * 5 fm/ha = 220 fm) -> Voraussetzung erfüllt | ||
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