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bwl_recht_politik:gueter_u_dl:versicherungen:grundstueckshaftpflicht [2021/03/17 15:34]
sboelsing
bwl_recht_politik:gueter_u_dl:versicherungen:grundstueckshaftpflicht [2021/04/21 14:33] (aktuell)
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 ====== Grundstücks-/ Waldbesitzer-Haftpflichtversicherung ====== ====== Grundstücks-/ Waldbesitzer-Haftpflichtversicherung ======
  
-{{ :klima_u_fowi:waldbewirtschaftung:waldbau_u_sonderstao:gartentor.jpg?300}}Eine Grundstückshaftpflichtversicherung (auch Waldbesitzterhaftpflichtversicherung genannt) sichert den Waldbesitzer gegen Ersatzansprüche für Personen- und Sachschäden ab. Die Höhe der Schadenssumme kann variieren, ein mögliches Besipiel wären 3.000.000 € bei Personenschäden und 100.000 € bei Sachschäden. Versichert werden können Schäden, die aufgrund der Verletzung der [[bwl_recht_politik/fopo_u_recht/aktuell/rechte_und_pflichten_des_we/verkehrssicherungspflicht/start|Verkehrssicherungpflicht]] oder des Einsatzes nicht zulassungs- / versicherungspflichtiger Arbeitsgeräte eingetreten sind.+{{ :klima_u_fowi:waldbewirtschaftung:waldbau_u_sonderstao:gartentor.jpg?300}}Eine Grundstückshaftpflichtversicherung (auch Waldbesitzer-Haftpflichtversicherung genannt) sichert den Waldbesitzer gegen Ersatzansprüche für Personen- und Sachschäden ab. Die Höhe der Schadenssumme kann variieren, ein mögliches Besipiel wären 3.000.000 € bei Personenschäden und 100.000 € bei Sachschäden. Versichert werden können Schäden, die aufgrund der Verletzung der [[bwl_recht_politik/fopo_u_recht/aktuell/rechte_und_pflichten_des_we/verkehrssicherungspflicht/start|Verkehrssicherungpflicht]] oder des Einsatzes nicht zulassungs- / versicherungspflichtiger Arbeitsgeräte eingetreten sind.
  
 Beispiel für ein Schadensfall wäre die Schädigung eines Autobesitzers während der Fahrt auf einer öffentlichen Straße durch den Abbruch eines Astes, dessen Gefahrenpotential durch erkennbare Anzeichen wie Trockenheit oder Astloch nicht bei der Kontrolle erkannt worden sind. Nicht in der Versicherung enthalten sind Kosten für die Sicherung und Räumung der Straße durch Rettungskräfte. Beispiel für ein Schadensfall wäre die Schädigung eines Autobesitzers während der Fahrt auf einer öffentlichen Straße durch den Abbruch eines Astes, dessen Gefahrenpotential durch erkennbare Anzeichen wie Trockenheit oder Astloch nicht bei der Kontrolle erkannt worden sind. Nicht in der Versicherung enthalten sind Kosten für die Sicherung und Räumung der Straße durch Rettungskräfte.