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bwl_recht_politik:gueter_u_dl:versicherungen:vermoegensschaden-haftpflichtversicherung [2019/04/11 15:21] sboelsing angelegt |
bwl_recht_politik:gueter_u_dl:versicherungen:vermoegensschaden-haftpflichtversicherung [2021/04/21 14:35] (aktuell) vsdw |
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- | ====== Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ====== | + | ====== Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung |
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+ | Ein Vermögensschaden ist ein ökonomisch messbarer Schaden, der aber kein Personen- oder Sachschaden ist. Er kann u.a. durch zu späte Informationsweitergabe oder Fehlinformationen entstehen. Z.B. entsteht ein Vermögensschaden, | ||
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+ | Treten Vermögensschäden aufgrund von fahrlässigem Verhalten auf und werden entsprechende Schadensersatzforderungen an einen FWZ oder seine Angestellten gestellt, so leistet die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung dem Geschädigten im Rahmen der vereinbarten Konditionen Ersatz. | ||
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+ | Für einen FWZ bietet eine Vermögensschaden-Haftpflicht folgende Leistungen | ||
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+ | Versicherung von operativen und leitenden Tätigkeiten gemäß Satzung | ||
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+ | Eigenschadendeckung: | ||
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+ | Passiver Rechtsschutz: | ||
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