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bhoenoch [Quellen:]
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 Wichtig ist bei der Behandlung die Kenntnis der Lichtökologie der einzelnen Baumarten. Dabei sind die Esche und die Vogelkirsche ausgesprochene Lichtbaumarten und der Berg- sowie der Spitzahorn gehören zu den Halbschattbaumarten. Somit müssen die Lichtbaumarten bei Übernahmefähigkeit (Qualität, Vitalität, …) gegenüber den Schatt- und Halbschattbaumarten gefördert werden. Wichtig ist bei der Behandlung die Kenntnis der Lichtökologie der einzelnen Baumarten. Dabei sind die Esche und die Vogelkirsche ausgesprochene Lichtbaumarten und der Berg- sowie der Spitzahorn gehören zu den Halbschattbaumarten. Somit müssen die Lichtbaumarten bei Übernahmefähigkeit (Qualität, Vitalität, …) gegenüber den Schatt- und Halbschattbaumarten gefördert werden.
  
-Oberstes Ziel der **Jungwuchsphase** (Höhenrahmen 1,5 bis 3 m) ist es den Dichtschluss mit einer hohen Anzahl an qualitativ hochwertigen Bäumen zur natürlichen Astreinigung und Selbstdifferenzierung zu erreichen. Sind die Voraussetzungen dafür gegeben, ergeben sich für den Jungwuchs keine Handlungsnotwendigkeiten. Für den Fall, dass es sich um Unterstand handelt muss über eine fortgeführte Zielstärkennutzung im Herrschenden, den Lichtbedürfnissen des Jungwuchses entsprochen werden. Größere Verjüngungsflächen sollten ab einer Oberhöhe von 2 m erschlossen werden (Mulchgerät)<sup>1</sup>.+Oberstes Ziel der **Jungwuchsphase** (Höhenrahmen 1,5 bis 3 m) ist es den Dichtschluss mit einer hohen Anzahl an qualitativ hochwertigen Bäumen zur natürlichen Astreinigung und Selbstdifferenzierung zu erreichen. Sind die Voraussetzungen dafür gegeben, ergeben sich für den Jungwuchs keine Handlungsnotwendigkeiten. Für den Fall, dass es sich um Unterstand handelt muss über eine fortgeführte Zielstärkennutzung im Herrschenden, den Lichtbedürfnissen des Jungwuchses entsprochen werden. Größere Verjüngungsflächen sollten ab einer Oberhöhe von 2 m erschlossen werden (Mulchgerät). [1]
  
 In der **Dickungsphase** (Höhenrahmen 3 bis 7 m) ist weiterhin keine weiteren Maßnahmen notwendig, wenn die beschriebenen Merkmale vorliegen. In der **Dickungsphase** (Höhenrahmen 3 bis 7 m) ist weiterhin keine weiteren Maßnahmen notwendig, wenn die beschriebenen Merkmale vorliegen.
  
-Notwendig ist jedoch immer eine Hiebschadensbeseitigung und die Wiederherstellung des Bestandesschluss über die auflaufenden Stockausschläge. Diese Maßnahme empfiehlt sich im darauffolgenden Sommer durchzuführen<sup>1</sup>.+Notwendig ist jedoch immer eine Hiebschadensbeseitigung und die Wiederherstellung des Bestandesschluss über die auflaufenden Stockausschläge. Diese Maßnahme empfiehlt sich im darauffolgenden Sommer durchzuführen. [1
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 +Wichtiger Bestandteil der Behandlung in der **Läuterungsphase** (Höhenrahmen 7 bis 12 Meter) ist es den Dichtstand zu erhalten um die Astreinigung während der Streckungsphase zu gewährleisten. Ist das der Fall, kann die Fläche in dieser Phase erstmals begangen werden. Beim Durchgehen identifizierte Schädigungen oder sperrige Vorwüchse, die das Wachstum des Bestandes negativ beeinflussen können und sollten in dieser Phase beseitigt werden. Die Eingriffe müssen einzelstammweise erfolgen und dürfen nicht den Charakter von Stammzahlreduktionen besitzen. Bei Pflanzungen sind die Eingriffe deutlich behutsamer vorzunehmen. Aufgrund der niedrigeren Stammzahl ist der Bestandesschluss sehr schnell unterbrochen bei sehr wenigen Entnahmen. Das ist bei der Handlungsentscheidung zu berücksichtigen. [1] 
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 +===== Quellen: ===== 
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 +[1] %%Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Merkblatt zur Bewirtschaftung von Edellaubholzbeständen, 2017.%% 
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 +[[https://landeszentrumwald.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/Landeszentrum_Wald/Waldbau/Edellaubholz.pdf|Merkblatt zur Bewirtschaftung von Edellaubholzbeständen des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie in Sachsen-Anhalt]] 
  
-%%Wichtiger Bestandteil der Behandlung in der **Läuterungsphase** (Höhenrahmen 7 bis 12 Meter) ist es den Dichtstand zu erhalten um die Astreinigung während der Streckungsphase zu gewährleisten. Ist das der Fall, kann die Fläche in dieser Phase erstmals begangen werden. Beim Durchgehen identifizierte Schädigungen oder sperrige Vorwüchse, die das Wachstum des Bestandes negativ beeinflussen können und sollten in dieser Phase beseitigt werden. Die Eingriffe müssen einzelstammweise erfolgen und dürfen nicht den Charakter von Stammzahlreduktionen besitzen. Bei Pflanzungen sind die Eingriffe deutlich behutsamer vorzunehmen. Aufgrund der niedrigeren Stammzahl ist der Bestandesschluss sehr schnell unterbrochen bei sehr wenigen Entnahmen. Das ist bei der Handlungsentscheidung zu berücksichtigen.%%(( 
-%%Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Merkblatt zur Bewirtschaftung von Edellaubholzbeständen, 2017.%% 
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